Eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern wirkt sich positiv auf das Schulklima aus und trägt zum Schulerfolg von Kindern und Jugendlichen bei. Für diese Zusammenarbeit braucht es die Elternmitwirkung in Form von Elternräten. Der Elternrat ist ein Bindeglied zwischen den Eltern und der Schule und ist im Volksschulgesetz verankert. Jeder Kindergarten und jede Klasse hat zwei Delegierte, welche am Elternabend gewählt werden. Diese treffen sich an regelmässigen Sitzungen. Jede Schuleinheit bildet einen eigenen Elternrat.
KEO_Handbuch_Elternrat_Version_2014-August
Ziele
Das Ziel des Elternrats ist es, die Kommunikation zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulleitung zu fördern und gemeinsame Projekte, welche im Interesse der Eltern und unserer Schülerinnen und Schüler sind, zu realisieren und zu fördern.
Ziele der Zusammenarbeit und Mitwirkung der Eltern
Der Gedanken- und Informationsaustausch zwischen Eltern und Schule findet statt. Dies führt zu einem gegenseitigen Verständnis und stärkt beide Seiten. Die Kinder können sich dadurch besser in der Schule orientieren. Die Tragfähigkeit der Schule wird erhöht. Die institutionalisierte Elternmitwirkung unterstützt diese Ziele, indem sie
- für regelmässige Kontakte zwischen Schule und Eltern sorgt und somit den Austausch von Informationen zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen ermöglicht;
- sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen, der Schulpflege und allen an deren an der Schule tätigen Personen einsetzt;
- gemeinsame Projekte fördert.
Formen der Zusammenarbeit und der Mitwirkung
Verschiedene Formen der Zusammenarbeit und der Mitwirkung sind möglich. Sie reichen von Informationen, die für Lehrpersonen oder Eltern für die Erziehung und Bildung des Kindes wichtig sind (§ 54 VSG), bis zur gemeinsamen Entscheidungsfindung.
Information
Gegenseitige Information ist Grundlage jeder Zusammenarbeit. Auf ihr aufbauend kann mitgedacht und mitgestaltet werden.
Austausch
Der Gedanken und Ideenaustausch ist Kern der Elternmitwirkung. Er bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Eltern und Lehrpersonen.
Gemeinsame Planung und Durchführung
Projekte und Kurswochen lassen sich gemeinsam gestalten. Eltern können Lehrpersonen bei bestimmten Anlässen und im Schulalltag mit ihrem Knowhow oder durch ihre Mithilfe unterstützen.
Zusammen entscheiden
Das neue Volksschulgesetz setzt an verschiedenen Stellen auf Konsens. So wird in den Bereichen Promotion und Übertritt sowie bei sonderpädagogischen Massnahmen gemeinsam entschieden (§§ 32 und 37 VSG). Wo keine Einigkeit erzielt werden kann, liegt die Entscheidungskompetenz bei der Schulpflege.
Die Rolle des Vorstandes
Der Vorstand ist hauptsächlich ein Kontaktpunkt zwischen dem Elternrat und der Lehrerschaft der Schule. Als Repräsentation der Eltern genehmigt er gemeinsame Projekte und Projektgruppen, und vertretet Anliegen der Eltern an die Schule.
Als Vorstandsmitglied ist man für ein Jahr gewählt und darf wiedergewählt werden. Es sind etwa 8 Sitzungen pro Jahr geplant, nebst der Delegiertenversammlung.
Vorstandsmitglieder
Thomas Notz
Weitere Infos zur Elternmitwirkung
Kanton Zürich
Elternmitwirkung
Materialien Elternentwicklung
Stadt Zürich
Elternmitwirkung
Gremien Elternmitwirkung
Unterstützung
elternmitwirkung.ch
elternbildung.ch